Regeln und Normen werden aufrechterhalten, obwohl sie nicht mehr zeitgemäß sind oder der optimalen Zielerreichung mittlerweile widersprechen …
Problembeschreibung
Für das wissenschaftliche Personal stellt die schiere Fülle an Rechtsvorschriften, denen sie im Alltag begegnen oder auf die sie fallweise aufmerksam gemacht werden, ein Problem dar. Prinzipiell besteht Ein-sicht in den Bedarf regulierten Verwaltungshandelns durch eindeutige Vorgaben, Fristen und Richtlinien. Verwaltungshandeln erfolgt aber nicht selten nach Maßgaben, die inzwischen von der Realität überholt sind. Das liegt daran, dass die normsetzenden Stellen in der Regel nicht gezwungen sind, sich mit der eigenen Zielerreichung auseinanderzusetzen. Darum werden Regelungen auch dann aufrechterhalten, wenn die Ergebnisse den verfolgten Zielen mittlerweile faktisch widersprechen. Nicht bzw. nur bedingt wirksame Normen und Regeln führen dann zu schlechten Prozessen.
Lösung
Für den angestrebten Zweck von Regeln und Normen werden messbare bzw. überprüfbare Zielwerte und eine Laufzeit festgelegt. Die Ziele, die überprüfbaren Indikatoren und wie letztere überprüft werden, sind in der Normensetzung von vornherein mit zu definieren. Nach Ablauf einer festgelegten Frist wird von einem Kontrollgremium beurteilt, ob die Ziele erreicht wurden. Ist das nicht der Fall, wird die Norm innerhalb eines festgelegten Zeitraumes angepasst oder abgeschafft. Wird nichts dergleichen beschlossen, läuft die Norm automatisch aus. Nach diesem und ähnlichen Prinzip funktionieren sogenannte Klausel-Verfahren – wie etwa Evaluations- und Ablaufklauseln.
Lösungsbeschreibung
Der Zweck von Regeln und Normen wird vollständig auf das Erreichen festgelegter Parameter ausgerichtet – das heißt auf messbare bzw. überprüfbare Zielwerte. Der Überprüfungsmechanismus ist bereits mit der Normensetzung mit zu definieren. Wird ein Ziel nicht erreicht, hat das Folgen. Das heißt: Hat eine Vorschrift oder Regel keine Wirkung oder ist gar gegenteilig ihrer Zielsetzung wirksam, wird sie auch nicht benötigt. Um es exemplarisch zu verdeutlichen: Wenn eine neue Vorschrift den Brandschutz verbessern soll, dann muss sie daran gemessen werden, ob sie tatsächlich die Qualität des Schutzes erhöht. Wenn eine neue Vorschrift die Dienstreiseabrechnung erleichtern soll, muss sie nicht nur die Verwaltung überzeugen, sondern vor allem das wissenschaftliche Personal, das Reisen abrechnet. Jede dieser Zielerreichungsprüfungen stellt zugleich auch eine Lerngelegenheit für zukünftige Normensetzungen dar. (Vgl. Heilmann/Schön 2020)
Im Diskurs um „Bessere Rechtssetzung“ gibt es bereits solche Ansätze – sogenannte Befristungs- und Prüfungsklauseln. Zu den bekanntesten gehören:
Beispiele und weiterführende Informationen
Haben Sie eigene Erfahrungen im Umgang mit spezifischen Problemsituationen der hochschulischen Organisationsgestaltung gemacht? Probleme, die in Reaktion auf die eigene Arbeit auftreten oder auch solche, die organisational immanent sind und durch die eigene Arbeit gestaltend bzw. moderierend bearbeitet werden können? Können Sie auf bewährte Lösungsansätze und Handlungsmuster zur Bearbeitung solcher Problemsituationen verweisen? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit.
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